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Förderung von Weiterbildung – Akzeptanz von Weiterbildungsgutscheinen
BURG FÜRSTENECK ist akkreditierter Weiterbildungsanbieter und akzeptiert Weiterbildungsgutscheine, die im Rahmen bestimmter Förderrichtlinien vom Land Hessen und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgestellt werden. Berücksichtigt werden bei der Förderung jeweils nur die reinen Bildungskosten ohne die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Bitte prüfen Sie zunächst selbständig an Hand der Richtlinien, ob eine Förderung auf Grund Ihrer individuellen Situation für Sie in Frage kommt, und nehmen Sie Kontakt zu einer zur Ausgabe der Gutscheine berechtigten Beratungsstelle auf. Wenn Sie Ihren Anspruch auf eine Förderung im Grundsatz geklärt haben, setzen Sie sich bitte insbesondere bei Fortbildungsreihen rechtzeitig auch mit uns in Verbindung, damit Ihr Fortbildungsvorhaben besprochen und ggf. Fördermöglichkeiten individuell geklärt werden können. 1. Qualifizierungsschecks – Eine Förderung des Landes Hessen
2. Prämiengutscheine – Eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Zur Unterstützung persönlicher Weiterbildung als Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie hat die Bundesregierung seit dem 1.12.2008 eine "Bildungsprämie" eingeführt. Bildungsausgaben sollen als Investition verstanden werden – insbesondere auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren.
3. Fortbildung für ausübende Musik/innen durch die GVL
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der GVL nach den Bedingungen. (Veröffentlichte oder geplante CDs sind ein mögliches Kriterium.) Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
4. Informationen über finanzielle Förderung und Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finden Sie >> hier
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