Akademie BURG FÜRSTENECK - Bildungsstätte, Seminarhaus und Tagungshaus, berufliche und musisch-kulturelle Weiterbildung, Fortbildung, Bildungsurlaub, bildnerisches Gestalten, Musik und Tanz
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Förderung von Weiterbildung – Akzeptanz von Weiterbildungsgutscheinen 

  • Qualifizierungsschecks – Eine Förderung des Landes Hessen


  • Prämiengutscheine – Eine Förderung des Bundesministerium für Bildung und Forschung


  • Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für ausübende Musiker/innen durch die GVL (= Urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller)

BURG FÜRSTENECK ist akkreditierter Weiterbildungsanbieter und akzeptiert Weiterbildungsgutscheine, die im Rahmen bestimmter Förderrichtlinien vom Land Hessen und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgestellt werden. Berücksichtigt werden bei der Förderung jeweils nur die reinen Bildungskosten ohne die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. 

Bitte prüfen Sie zunächst selbständig an Hand der Richtlinien, ob eine Förderung auf Grund Ihrer individuellen Situation für Sie in Frage kommt, und nehmen Sie Kontakt zu einer zur Ausgabe der Gutscheine berechtigten Beratungsstelle auf. 

Wenn Sie Ihren Anspruch auf eine Förderung im Grundsatz geklärt haben, setzen Sie sich bitte insbesondere bei Fortbildungsreihen rechtzeitig auch mit uns in Verbindung, damit Ihr Fortbildungsvorhaben besprochen und ggf. Fördermöglichkeiten individuell geklärt werden können.

 

    1. Qualifizierungsschecks – Eine Förderung des Landes Hessen 

      Bis zu 500 Euro Anteilsfinanzierung für die berufliche Weiterbildung! Bildungsgutschein

      Förderperiode 2007 – 2013.

      Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an

      • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen
      • aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten, die
      • entweder über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen
      • oder älter als 45 Jahre sind
      • und im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben.
      • Die Fortbildung soll damit dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit dieses Personenkreises langfristig zu erhalten und zu verbessern.

      Weitere Informationen:

       

    2. Prämiengutscheine – Eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

      Bis zu 500 Euro Zuschuss für die Weiterbildung im Rahmen der Bildungsprämie Bildungsfoederung

      Zur Unterstützung persönlicher Weiterbildung als Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie hat die Bundesregierung seit dem 1.12.2008 eine "Bildungsprämie" eingeführt. Bildungsausgaben sollen als Investition verstanden werden – insbesondere auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren.

      Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten,

      • deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
      • Eine Finanzierung von Weiterbildung aus Guthaben nach Vermögensbildungsgesetz ist möglich.

      Weitere Informationen:

       

    3. Fortbildung für ausübende Musik/innen durch die GVL

      Diese Förderungsmöglichkeit kann insbesondere für die Teilnahme an der „Fortbildung zur Musik der Mittelalters – Frühe Musik der Hohen Stände“  und an der „Europäischen Nyckelharpa-Fortbildung“ interessant sein.

      Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der GVL nach den Bedingungen. (Veröffentlichte oder geplante CDs sind ein mögliches Kriterium.)

        Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
        Podbielskiallee 64
        14195 Berlin
        Telefon +49 (30) 48483-600
        Internet: Email: gvl@gvl.de
        Homepage: www.gvl.de

       

Qualifizierungsscheck Berücksichtigt werden bei der Förderung jeweils nur die reinen Bildungskosten ohne die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

individuelle Föderung für Bildungsmaßnahmen
 
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